Kosten

Rechtsanwaltsgebühren werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Für das Sozialrecht gelten dabei in den meisten Fällen Betragsrahmengebühren. Das heißt, dass dabei für den jeweiligen Abrechnungstatbestand ein Rahmen mit einem Mindestbetrag und einem Höchstbetrag vorgegeben ist.

Inwieweit der Rahmen ausgeschöpft wird, hängt vor allem vom zeitlichen Umfang ( Besprechungen, Vorbereitungstätigkeiten, Recherchen, Zeit für die Prüfung von Gutachten, Anfahrtszeiten zum Gericht), Schwierigkeit der Tätigkeit und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten ab.

Mit einigen Beispielen möchten wir Ihnen eine Orientierung geben. Dabei wird jeweils die Mittelgebühr (Mitte zwischen Mindest- und Höchstbetrag) verwendet.

Erstberatung von Verbrauchern
höchstens190,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer36,10 €
Summe226,10 €
Durchführung eines Widerspruchsverfahrens
Geschäftsgebühr409,00 €
Pauschale für Post20,00 €
Zwischensumme429,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer81,51 €
Summe510,51 €
Klageverfahren in erster Instanz mit einem Gerichtstermin und Abschluss eines Vergleiches
Verfahrensgebühr360,00 €
Terminsgebühr335,00 €
Einigungsgebühr409,00 €
Pauschale für Post20,00 €
Zwischensumme1.124,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer213,56 €
Summe1.337,56 €

Ist das Verfahren erfolgreich, hat in der Regel der Gegner die Kosten zu tragen. Bei teilweisen Obsiegen, erfolgt eine Quotelung.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellen wir gerne eine Deckungsanfrage. Wenn die Tätigkeit von Ihrem Versicherungsschutz umfasst ist, trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten abzüglich eines gegebenenfalls vereinbarten Selbstbehalts.

Mandaten mit geringen Einkommen und Vermögen können einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben.

Einen Beratungshilfeschein beantragen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Dafür müssen Sie ein Formular ausfüllen und Nachweise zu Ihrem Einkommen und Vermögen beifügen. Für die Beratung müssen Sie dann nur 15,00 € selbst zahlen.

Für die Prozesskostenhilfe füllen Sie ebenfalls ein Formular aus und fügen die Nachweise zu Ihrem Einkommen und Vermögen bei. Dieses wird mit der Klage bei Gericht eingereicht.

Formulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe