Springe zu dem Text in leichter Sprache Heute möchten wir von einem Fall zu einem Thema berichten, das uns aktuell häufig beschäftigt: Die Nichtanerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung durch die SGB II- und SGB XII-Leistungsträger. Nach dem Gesetz zahlen die Jobcenter und Sozialämter einem Leistungsberechtigen monatlich einen Betrag für den regelmäßigen Bedarf. Dies soll die Kosten insbesondere für Nahrungsmittel, Kleidung, Strom, Hausrat, Körperpflege und soziale Teilhabe wie zum Beispiel die Kosten für den Sportverein oder kulturelle Veranstaltungen decken.
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